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Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2012

SozialversicherungARD 6200/6/2012 Heft 6200 v. 17.1.2012

Zusammengestellt von der ARD-Redaktion

Selbstbehalte

Aufgrund der automatischen Anpassung der veränderlichen Werte ergeben sich für das Jahr 2012 folgende Selbstbehalte in der Krankenversicherung:

Service-Entgelt für die e-card (§ 31c ASVG)

10,00

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

8,49

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

5,15

 

Die Rezeptgebühr wird mit 2 % des jährlichen Nettoeinkommens der versicherten Person gedeckelt.

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt auf Antrag, monatlich:

 

- für Alleinstehende

814,82

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.221,68

 

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen:

 

- für Alleinstehende

937,04

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.404,93

 

zusätzlich für jedes Kind

125,72

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG):

 

10 % der Kosten, mindestens

28,20

 

Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Kosten, mindestens jedoch € 84,60 (bei Kindern € 28,20). Die Kosten für Dreistärkengläser (Gleitsicht- und Trifokalgläser) werden von der GKK nicht übernommen.

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