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Ausstellungsdatum eines Dienstzeugnisses

ArbeitsrechtARD 6200/5/2012 Heft 6200 v. 17.1.2012

§ 39 AngG, § 1163 ABGB - Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Zeugniswahrheit ist bei Ausstellung eines Dienstzeugnis das Datum des tatsächlichen Ausstellungstages im Zeugnis anzuführen, Vor- und Rückdatierungen sind grundsätzlich unzulässig.

OGH 25. 11. 2011, 9 ObA 127/11h

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