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Prüfung der Disziplinarordnung der Evangelischen Kirche - Rechtsweg unzulässig

ArbeitsrechtARD 6198/13/2012 Heft 6198 v. 10.1.2012

OGH 25. 11. 2011, 9 ObA 129/11b

§ 96 Abs 1 Z 1, § 132 Abs 4 ArbVG - Die ordentlichen Gerichte haben keine Zuständigkeit zur Prüfung der Rechtswirksamkeit der Disziplinarordnung der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich.

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