§ 18b, § 233, § 248a ASVG - Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung, dass Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung, die für eine Zeit entrichtet wurden, die gleichzeitig eine Beitragszeit der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit ist (hier: während der Pflege eines nahen Angehörigen gemäß § 18b ASVG), bei der Bemessung der Pensionshöhe als Beiträge zur Höherversicherung nur in Form eines besonderen Steigerungsbetrags (und nicht als volle Beitragsmonate) berücksichtigt werden.

