OGH 8. 11. 2011, 10 ObS 86/11m
§ 107 Abs 1 Z 1 BSVG - Die Regelung des § 107 Abs 1 Z 1 BSVG, wonach Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit in der Landwirtschaft vor Einführung der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem BSVG nur dann als Ersatzzeiten angerechnet werden können, wenn diese Zeiten nach Vollendung des 15. Lebensjahres liegen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

