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Ruhen der Schwerarbeitspension bei Bezug einer Urlaubsersatzleistung

SozialversicherungARD 6194/4/2011 Heft 6194 v. 16.12.2011

§ 4 Abs 3, § 9 APG - Der Bezug einer Urlaubsersatzleistung aus einem vor Anfall der Schwerarbeitspension bestandenen Dienstverhältnis (hier: nach dem BUAG) führt zum vorübergehenden Wegfall der Schwerarbeitspension nach § 9 APG. Die Schwerarbeitspension soll entfallenes Erwerbseinkommen abgelten, nicht aber dem Pensionisten eine zusätzliche Leistung - hier neben dem Bezug einer Urlaubsersatzleistung - verschaffen.

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