§ 4 Abs 3, § 9 APG - Der Bezug einer Urlaubsersatzleistung aus einem vor Anfall der Schwerarbeitspension bestandenen Dienstverhältnis (hier: nach dem BUAG) führt zum vorübergehenden Wegfall der Schwerarbeitspension nach § 9 APG. Die Schwerarbeitspension soll entfallenes Erwerbseinkommen abgelten, nicht aber dem Pensionisten eine zusätzliche Leistung - hier neben dem Bezug einer Urlaubsersatzleistung - verschaffen.

