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Neugründung: Gebührenbefreiung für Firmenbuchauszug

Lohnsteuer und AbgabenARD 6193/13/2011 Heft 6193 v. 13.12.2011

§ 1 Z 1 NeuFöG, § 365g GewO 1994 - Liegen bei Neugründung einer juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft grundsätzlich die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem NeuFöG vor, gilt die Abgabenbefreiung auch für die Ausstellung eines Firmenbuchauszugs erst im gewerbebehördlichen Verfahren.

Info des BMF 6. 12. 2011, BMF-010206/0257-VI/5/2011

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