UFS Graz 3. 5. 2011, RV/0793-G/09
§ 47 EStG - Bei Vertretungsärzten besteht keine fachliche Weisungsgebundenheit (vgl Emberger/Wallner, Ärztegesetz 1998, zu § 49) und es liegt somit - wie auch im vorliegenden Fall bei Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit infolge der fehlenden persönlichen Weisungsgebundenheit - eine freiberufliche und keine nichtselbstständige Tätigkeit vor.

