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UFS: Vertretungsarzt - freiberufliche Tätigkeit

Lohnsteuer und AbgabenARD 6191/15/2011 Heft 6191 v. 2.12.2011

UFS Graz 3. 5. 2011, RV/0793-G/09

§ 47 EStG - Bei Vertretungsärzten besteht keine fachliche Weisungsgebundenheit (vgl Emberger/Wallner, Ärztegesetz 1998, zu § 49) und es liegt somit - wie auch im vorliegenden Fall bei Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit infolge der fehlenden persönlichen Weisungsgebundenheit - eine freiberufliche und keine nichtselbstständige Tätigkeit vor.

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