vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Benachteiligung als Sicherheitsfachkraft - begrenzte Frist zur Geltendmachung

ArbeitsrechtARD 6191/7/2011 Heft 6191 v. 2.12.2011

OLG Linz 9. 6. 2011, 11 Ra 38/11d

§ 9 Abs 1 AVRAG - Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitnehmer, die als Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner oder als deren Fach- oder Hilfspersonal beschäftigt sind, dürfen gemäß § 9 Abs 1 AVRAG vom Arbeitgeber wegen der Ausübung dieser Tätigkeit, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung, nicht benachteiligt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte