§ 33 Abs 4 Z 1 EStG - Die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für kinderlose Ehen bzw Partnerschaften und Lebensgemeinschaften durch das Budgetbegleitgesetz 2011 ab 2011 liegt innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers und stellt keinen derart intensiven Eingriff dar, dass der Vertrauensschutz verletzt wäre. Die Streichung ist somit verfassungsrechtlich unbedenklich.
VfGH 29. 9. 2011, G 27/11

