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Der unbezahlte Urlaub

Basis-WissenMag. Bettina SabaraARD 6190/5/2011 Heft 6190 v. 29.11.2011

Neben verschiedenen gesetzlichen Karenzmodellen - von der Elternkarenz über die Bildungskarenz bis hin zur Familienhospizkarenz - besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen unbezahlten Urlaub (= freiwillige Karenzierung, vereinbarte Karenz) ohne konkreten im Gesetz geregelten Anlassfall zu vereinbaren. Der folgende Überblick erläutert, was dabei arbeits- und abgabenrechtlich zu beachten ist.

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