OLG Linz 30. 8. 2011, 11 Ra 61/11m
§ 36 AngG, § 915 ABGB - Wird einem Arbeitnehmer durch eine im Dienstvertrag vereinbarte Konkurrenzklausel eine Beschäftigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses für 3 Monate im Geschäftszweig des Arbeitgebers im „Bereich Linz“ untersagt, verstößt eine Beschäftigung in Enns nicht gegen diese Klausel.

