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Räumliche Einschränkung einer Konkurrenzklausel auf den „Bereich Linz“

ArbeitsrechtARD 6188/8/2011 Heft 6188 v. 22.11.2011

OLG Linz 30. 8. 2011, 11 Ra 61/11m

§ 36 AngG, § 915 ABGB - Wird einem Arbeitnehmer durch eine im Dienstvertrag vereinbarte Konkurrenzklausel eine Beschäftigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses für 3 Monate im Geschäftszweig des Arbeitgebers im „Bereich Linz“ untersagt, verstößt eine Beschäftigung in Enns nicht gegen diese Klausel.

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