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Betriebsübergang - Kündigungsmöglichkeit bei Verschlechterung der Arbeitsbedingungen

BetriebsübergangARD 6171/3/2011 Heft 6171 v. 16.9.2011

§ 3 Abs 5 und Abs 6 AVRAG - Führen der nach einem Betriebsübergang anzuwendende Kollektivvertrag bzw die dann geltenden Betriebsvereinbarungen zu einer wesentlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, steht dem Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs 5 AVRAG ein besonderes Kündigungsrecht zu, das er auch schon vor dem Betriebsübergang gegen den Veräußerer geltend machen kann.

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