UFS Feldkirch 14. 4. 2011, RV/0385-F/10
§ 19 Abs 1 EStG - Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der (ehemaligen) Dienstgeberin der Berufungswerberin am 18. 11. 2008 war ihr Dienstverhältnis im November 2008 beendet worden. Die Auszahlung der Insolvenz-Entgelte erfolgte erst im Jahr 2009.