OGH 22. 2. 2011, 8 ObS 13/10k
§ 3 Abs 3 IESG - § 3 Abs 3 IESG sieht vor, dass der Berechnung des Insolvenz-Entgelts für gesicherte Ansprüche nur die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die Kündigungstermine und die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen zugrunde zu legen sind.