§ 1 Abs 2 Z 3 IESG - Ersetzt ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber über dessen Aufforderung einen Fehlbetrag in der Handkassa, ohne dazu jedoch rechtlich verpflichtet gewesen zu sein, ist ein nach Beendigung des Dienstverhältnisses vom Arbeitnehmer geltend gemachter Rückforderungsanspruch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers nicht nach § 1 Abs 2 Z 3 IESG gesichert.
OGH 29. 6. 2011, 8 ObS 8/11a