§ 16 Abs 1 Z 4 EStG - Ein in der Schweiz beschäftigter Grenzgänger kann die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung nur in jener Höhe als Werbungskosten geltend machen, die konkret als Pflichtversicherungsbeiträge nach dem ASVG für seine Bezüge in Österreich zu entrichten gewesen wären. Es kommt nicht ein für alle Steuerpflichtigen einheitlicher „Höchstbetrag“ unter Heranziehung der Höchstbeitragsgrundlagen zur Anwendung.