§ 31 Abs 4 KBGG idF vor BGBl I 2007/76, § 1 lit a KBGG-Härtefälle-Verordnung - Ist bei der Bezieherin von Karenzgeld durch eine Auskunft der Gebietskrankenkasse über die Vereinbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Leistungsbezug der unrichtige Eindruck entstanden, dass beim Bezug von Karenzgeld keine Zuverdienstgrenzen zu beachten seien, und hat sie im Vertrauen auf diese Auskunft Einkünfte über der Zuverdienstgrenze bezogen, ist sie dennoch zum Ersatz der unberechtigt empfangenen Leistung verpflichtet, weil durch ein mangelndes Verschulden die Überschreitung der Zuverdienstgrenze noch nicht „unvorhersehbar“ wird.