Art 1 lit a VO (EWG) 1408/71 - Eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Kindererziehung, wie sie in § 8 Abs 1 Z 2 lit g ASVG vorgesehen ist, begründet die Arbeitnehmereigenschaft iSd VO (EWG) 1408/71 . Vereinbart daher eine Kinderbetreuungsgeldbezieherin mit ihrem Arbeitgeber nach Ablauf der 2-jährigen gesetzlichen Karenz nach der Geburt ihres Kindes eine Verlängerung der Karenz um weitere 6 Monate (= freiwillige Karenzierung), ist sie aufgrund der Teilversicherung in der Pensionsversicherung auch in diesem Zeitraum als Arbeitnehmerin iSd VO (EWG) 1408/71 anzusehen und hat grundsätzlich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.