§ 34 AlVG, § 617 Abs 3 ASVG - Es stellt eine unzulässige Diskriminierung iSd Art 4 RL 79/7/EWG dar, wenn Personen bestimmter Jahrgänge (hier: eine am 27. 11. 1950 geborene Frau), die wegen der Anrechnung des Einkommens des Ehepartners (Lebensgefährten) keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben, trotz vorliegender Meldung als Arbeitsuchende die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Pensionsversicherung verwehrt wird.