§ 6 Abs 1 Z 19 UStG - Sollten Heilmasseure iSd MMHmG über berufliche Qualifikationen verfügen, die gewährleisten, dass die von ihnen durchgeführten Heilmassagen jenen qualitativ gleichwertig sind, die von Physiotherapeuten iSd § 7 Abs 3 MTD-Gesetz erbracht werden, verbietet es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, dass nur die Physiotherapeuten in den Genuss der USt-Befreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG kommen. Entsprechende Feststellungen sind daher im vorliegenden Fall vor einer endgültigen Entscheidung noch erforderlich.