EuGH 16. 6. 2011, C351/10 , Zollamt Linz
→ zum Vorabentscheidungsersuchen VwGH 24. 6. 2010, EU 2010/0002 (2009/16/0312), siehe ARD 6069/9/2010
Art 555, Art 558 ZK-DVO - Ein unzulässiger Einsatz eines Lkw, der in einem Drittstaat zugelassen ist und über eine Genehmigung zum Binnenverkehr in zwei Mitgliedstaaten der Union nach dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben verfügt, liegt erst dann vor, wenn er die Grenze zu einem dritten Mitgliedstaat überquert, für den keine Bewilligung für den Transport von Waren vorliegt. Für die Erhebung der somit entstehenden Zollschuld für dieses Beförderungsmittel sind daher die Behörden des Mitgliedstaats des vorschriftswidrigen Entladens und nicht des Ladens zuständig.