§ 4 Abs 4 Z 7, § 16 Abs 1 Z 10 EStG - Eine aus eigenem Antrieb absolvierte Mediatorenausbildung am WIFI, die soziale Fähigkeiten vermittelt und nicht auf die speziellen Bedürfnisse in der Finanzverwaltung ausgerichtet ist, führt bei einem Finanzbeamten (hier: Strafreferent beim Finanzamt) mangels Notwendigkeit gemessen an seinen Aufgaben nicht zu Werbungskosten. Für die Annahme eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs reicht auch der potenzielle Nutzen aus einzelnen Kurselementen im Hinblick auf eine Bewerbung um eine andere Position (hier: als UFS-Mitglied) nicht aus.