NÖDIS 7/2011
Erreichen Arbeitnehmer bestimmte Altersgrenzen, sind niedrigere Beitragssätze abzurechnen. Der begünstigte Personenkreis hat sich aufgrund von gesetzlichen Anpassungen in den letzten Jahren mehrmals geändert. Nachstehend ein Überblick über die aktuelle Rechtslage.