NÖDIS 8/2011
Ausfallsprinzip
Das Wochengeld ersetzt den durch die Mutterschaft entfallenden Arbeitsverdienst zur Gänze (Ausfallsprinzip). Für die Ermittlung der Höhe des Wochengeldes ist grundsätzlich die Summe des tatsächlichen Nettoarbeitsverdienstes aus den letzten drei Kalendermonaten vor dem Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich.