§ 20 Abs 2 EStG, § 12 Abs 2 KStG - Lohnaufwand für (hier: vor dem 1. 1. 2004) in Altersteilzeit gegangene Arbeitnehmer ist bis zur Höhe des steuerbefreiten Altersteilzeitgelds aufgrund des Abzugsverbots nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
VwGH 30. 3. 2011, 2008/13/0008