§ 5 PSG - Die aktuelle Information des BMF dient der Klärung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Meldepflicht von Privatstiftungen gemäß § 5 PSG und ersetzt - erweitert und leicht umformuliert - die BMF-Information vom 20. 4. 2011, BMF-010216/0018-VI/6/2011, ARD 6143/12/2011.