VwGH 5. 4. 2011, 2010/16/0168
→ in Bestätigung von UFS Innsbruck 25. 6. 2010, RV/0226-I/09, ARD 6087/10/2010
§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG, § 22 BAO - Soll ein Gastronomiebetrieb in GmbH-Form vom Vater auf den Sohn übertragen werden, kann eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung nicht dadurch umgangen werden, dass in Missbrauchsabsicht ein „Zwerganteil“ an der Gesellschaft beim Vater verbleibt, der diesen „Zwerganteil“ treuhändig für seinen Sohn hält (unter jederzeitigem Abtretungsanspruch des Sohnes oder dessen Rechtsnachfolgers). (Beschwerde abgewiesen)