UFS Wien 28. 4. 2011, RV/3261-W/10
§ 34 EStG - Vergleichbar einem Maklerhonorar sind auch Anwaltskosten für Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit einem wegen Gesundheitsbedrohung notwendigen Wohnungswechsel als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (vgl VwGH 12. 4. 1994, 94/14/0011, ARD 4557/26/94).