§ 27 Z 1 AngG - Wurde einem Arbeitnehmer von seinem Arzt wegen eines akuten Burn-out-Syndroms und emotionaler Labilität für die nächsten 40 Tage absolute Ruhe verordnet, erfüllt es den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit, wenn der Arbeitnehmer während des Krankenstandes 3- bis 4-mal von Salzburg nach Italien reist, um dort bei einem an der Universität abgehaltenen Sommer-Workshop mitzuwirken. Ein solches Verhalten ist objektiv geeignet, den Heilungsprozess bei der diagnostizierten Erkrankung zu verzögern.