vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung wegen Reisen nach Italien im Krankenstand

EntlassungARD 6153/5/2011 Heft 6153 v. 5.7.2011

§ 27 Z 1 AngG - Wurde einem Arbeitnehmer von seinem Arzt wegen eines akuten Burn-out-Syndroms und emotionaler Labilität für die nächsten 40 Tage absolute Ruhe verordnet, erfüllt es den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit, wenn der Arbeitnehmer während des Krankenstandes 3- bis 4-mal von Salzburg nach Italien reist, um dort bei einem an der Universität abgehaltenen Sommer-Workshop mitzuwirken. Ein solches Verhalten ist objektiv geeignet, den Heilungsprozess bei der diagnostizierten Erkrankung zu verzögern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte