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Gebührengesetz-Valorisierungsverordnung 2011

Neue VorschriftenARD 6153/4/2011 Heft 6153 v. 5.7.2011

VO des BMF über die Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 GebG (GebG-ValV 2011)

BGBl II 2011/191, ausgegeben am 27. 6. 2011

Zur Abgeltung der Inflation ist der BMF ermächtigt, einmal jährlich die festen Gebührensätze des § 14 GebG im Verordnungsweg zu erhöhen. Nachdem zuletzt im Jahr 2007 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde, werden mit der neuen Gebührengesetz-Valorisierungsverordnung 2011 die Gebührensätze für zahlreiche Schriften und Amtshandlungen ab 1. 7. 2011 um durchschnittlich rund 8,5 % erhöht. Die VO ist auf alle Schriften und Amtshandlungen anzuwenden, für welche die Gebührenschuld nach dem 30. 6. 2011 entsteht.

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