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UFS: Versicherungsprämien für ausgeschiedenen Dienstnehmer - keine Betriebsausgaben

Lohnsteuer und AbgabenARD 6150/12/2011 Heft 6150 v. 21.6.2011

UFS Wien 21. 3. 2011, RV/4048-W/08

§ 4 EStG - Zahlungen für Lebensversicherungsprämien eines ausgeschiedenen Dienstnehmers sind keine Betriebsausgaben. Einer Anerkennung als freiwilliger Sozialaufwand steht entgegen, dass die private Veranlassung eindeutig erwiesen ist, weil der Versicherte im Streitzeitraum nicht Dienstnehmer der Berufungswerberin war. (Bescheid abgeändert)

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