§ 27 Z 1 AngG - Ist es für eine wegen Schlafstörungen und Depressionen krankgeschriebene Büroangestellte nicht offensichtlich, dass eine einzige, in ihrer Wohnung durchgeführte private Nagelbehandlung in der Dauer von 3 bis 4 Stunden zu einer Heilungsverzögerung führen könnte, rechtfertigt dieser einmalige Verstoß gegen die dienstlichen Interessen (jedes genesungswidrige Verhalten im Krankenstand zu unterlassen) noch nicht die Entlassung der Arbeitnehmerin.