§ 27 Z 1 AngG, § 34 Abs 2 lit b VBG - Hat eine in einem Krankenhaus beschäftigte Sekretärin entgegen einer ausdrücklichen Dienstanweisung mehrmals aus privaten Motiven in die elektronische Krankenakte ihres Freundes Einsicht genommen, rechtfertigt dieser Vertrauensbruch auch dann die Entlassung, wenn die Daten nicht an Dritte weitergegeben wurden.
OLG Linz 20. 12. 2010, 12 Ra 92/10a