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Keine Steuerbefreiung für Fernmeldeoffizier im Innendienst

Lohnsteuer und AbgabenARD 6143/11/2011 Heft 6143 v. 20.5.2011

§ 3 Abs 1 Z 16b EStG - Die Vergütung, die Angehörigen des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung gemäß § 75 RGV für die dauernde Dienstverwendung auf einem Arbeitsplatz im Fernmeldeaufklärungsdienst gebührt, stellt keine Reiseaufwandsentschädigung dar und ist nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 16b EStG subsumierbar.

VwGH 27. 1. 2011, 2010/15/0168

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