§ 3 Abs 1 Z 16b EStG - Die Vergütung, die Angehörigen des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung gemäß § 75 RGV für die dauernde Dienstverwendung auf einem Arbeitsplatz im Fernmeldeaufklärungsdienst gebührt, stellt keine Reiseaufwandsentschädigung dar und ist nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 16b EStG subsumierbar.
VwGH 27. 1. 2011, 2010/15/0168