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Wochengeldanspruch bei Karenz und kürzerem KBG-Bezug

SozialversicherungARD 6141/8/2011 Heft 6141 v. 13.5.2011

§ 122 Abs 3 Satz 2 ASVG - Nimmt eine Arbeitnehmerin Karenz nach MSchG für die im Gesetz vorgesehene Dauer in Anspruch (maximal bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes), endet der Kinderbetreuungsgeldbezug aber bereits früher (hier: mit dem Ablauf des 15. Lebensmonats des Kindes) und beginnt aufgrund einer neuerlichen Schwangerschaft das absolute Beschäftigungsverbot nach Ende des KBG-Bezugs, aber noch während der gesetzlichen Karenz, so hat die Arbeitnehmerin erneut Anspruch auf Wochengeld.

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