§ 29 Z 1 EStG - Ist ein Steuerpflichtiger seit seiner Geburt wegen eines Behandlungsfehlers im Krankenhaus zu 100 % erwerbsgemindert und zahlt ihm der Träger der Krankenanstalt deshalb aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs eine monatliche Rente, unterliegt diese als (einkommensersetzende) Schadensrente für Verdienstentgang der Einkommensteuer. Daran ändert auch nichts, dass der Steuerpflichtige noch nie im Berufsleben gestanden ist und die Rente daher keiner Grundeinkunftsart iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 6 EStG zugeordnet werden kann.