§ 3a Abs 1a UStG - Mietet ein ausländischer Arbeitgeber anlässlich einer Montagetätigkeit in Österreich für seine Arbeitnehmer Hotelzimmer mit Halbpension an, die die Arbeitnehmer auch an den Wochenenden unentgeltlich benutzen können, lässt der Arbeitgeber allein schon durch diese Verpflegung an arbeitsfreien Wochenenden den Arbeitnehmern in deren privaten Sphäre eine bedarfsdeckende Nutzung zukommen und tätigt damit in Österreich steuerpflichtige Umsätze. Da somit die Voraussetzungen für das Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer nicht vorliegen, kann eine Veranlagung zur Umsatzsteuer vorgenommen werden.