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Verweisung eines Außendienstmitarbeiters auf andere Branche

SozialversicherungARD 6137/8/2011 Heft 6137 v. 27.4.2011

OGH 30. 11. 2010, 10 ObS 160/10t

§ 273 Abs 1 ASVG - Ein Versicherter, der seit 1976 im landwirtschaftlichen Bereich als Außendienstmitarbeiter für Futtermittel tätig war, ist nicht berufsunfähig iSd § 273 Abs 1 ASVG, wenn er aufgrund seines medizinischen Leistungskalküls noch als Außendienstmitarbeiter in anderen Branchen tätig sein kann (Vertrieb bestimmter Waren wie Kosmetika, Kunststoffwaren, Reinigungsgeräte usw).

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