§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG, § 9 EStG - Wurden einer Versicherten, die neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld selbstständig erwerbstätig war, für vorangegangene Jahre Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben, sind diese für die Frage, ob die Zuverdienstgrenze für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld überschritten wurde, in den Gesamtbetrag der Einkünfte einzuberechnen. Unbeachtlich ist dabei, ob in den Vorjahren für die - in ihrer Höhe damals noch unbestimmten - SV-Beiträge Rückstellungen gebildet wurden und die Nachzahlung der für die vorangegangenen Jahre vorgeschriebenen SV-Beiträge nun aus den aufgelösten Rückstellungen beglichen wurde.