BMF 9. 12. 2010, BMF-010221/3406-IV/4/2010 (EAS 3191)
Art 5 DBA-Türkei - Übernimmt ein österreichisches Unternehmen von einem türkischen Generalunternehmer den Auftrag, Windanlagen zu montieren, und wird mit dieser Montagearbeit am 9. 3. 2010 begonnen, dann endet die zur Betriebsstättenbegründung führende 6-Monats-Frist des Art 5 Abs 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8. 9. 2010.