Art 5 DBA-Tschechien - Auch wenn ein österreichisches Unternehmen für insgesamt mehr als 6 Monate innerhalb von 12 Monaten Arbeitnehmer an ein tschechisches Unternehmen überlässt, wird dadurch keine Dienstleistungsbetriebsstätte in Tschechien begründet.
BMF 20. 8. 2010, BMF-010221/2285-IV/4/2010, EAS 3178