Art XVIII KV-Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe - Auch wenn der Kollektivvertrag für das Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe für die Berechnung der Abfertigung Alt die Zusammenrechnung von (zB saisonal bedingt) unterbrochenen Dienstverhältnissen davon abhängig macht, dass die Wiedereinstellung innerhalb von 120 Tagen zu den ursprünglichen Lohnbedingungen schriftlich zugesichert wird, ist ein ausdrücklicher Hinweis auf die Aufrechterhaltung der früheren Lohnbedingungen in der schriftlichen Wiedereinstellungszusage nicht erforderlich, wenn dies mündlich oder auch schlüssig außer Frage steht.