Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2011 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2011 - NLV 2011)
BGBl II 2010/482, ausgegeben am 29. 12. 2010