BGBl II 2010/460, ausgegeben am 23. 12. 2010
Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 7.260 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer aufgeteilt. Die Verordnung tritt mit 4. 1. 2011 in Kraft und mit 30. 4. 2011 außer Kraft.