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Ausländerbeschäftigung - Höchstzahlen für 2011

Neue VorschriftenARD 6100/4/2010 Heft 6100 v. 3.12.2010

Kundmachungen im BGBl

Kundmachung des BMASK über die Bundeshöchstzahl 2011. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2011 beträgt 291.231. BGBl II 2010/371, ausgegeben am 30. 11. 2010.

Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMASK Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2011 wie folgt festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2011):

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