Presseaussendung der WKO 29. 11. 2010
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter für die Handelsangestellten werden ab 1. 1. 2011 gestaffelt angehoben, und zwar (berechnet anhand der KV-Gehälter in Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A):
um 2,3 % Mindestgehälter bis € 1.500,-,