Kundmachungen im BGBl
Kundmachung des BMASK über die Bundeshöchstzahl 2011. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2011 beträgt 291.231. BGBl II 2010/371, ausgegeben am 30. 11. 2010.
Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMASK Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2011 wie folgt festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2011):