§ 28 AuslBG, § 111 ASVG, Art 4 7. ZPEMRK - Die Bestrafung eines Arbeitgebers wegen der unerlaubten Beschäftigung eines Ausländers ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen Genehmigungen einerseits und wegen der unterlassenen Anmeldung des betreffenden Ausländers zur Sozialversicherung andererseits verstößt nicht gegen das Doppelbestrafungsverbot gemäß Art 4 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention.