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Bestrafung eines Vereinsobmanns nach dem AuslBG

AusländerbeschäftigungARD 6095/4/2010 Heft 6095 v. 16.11.2010

VwGH 22. 4. 2010, 2007/09/0278

§ 28 AuslBG, § 9, § 44a VStG - Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer als Obmann eines Vereins wegen der Beschäftigung eines Ausländers durch den Verein ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung nach § 28 AuslBG zu einer Geldstrafe verurteilt. Dies wurde vom VwGH gleich aus mehreren Gründen für rechtswidrig erachtet:

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